Urlaub auf Rügen und Sylt

Urlaub auf Rügen und Sylt
       
    Inkl. Endreinigung jeder weiterer Tag
 Nächte 08.09. - 29.09. 146€ 75€    
2 Nächte 29.09. - 03.11. 140€ 68
2 Nächte 03.11. - 22.12. 130€ 50€ (3)
5 Nächte 22.12. -04.01.2025 210€ 130
2 Nächte 04.01. - 12.04.2025 127€ 47€ (3)
3 Nächte 12.04. - 26.04. 2024 138€ 58€
3 Nächte 26.04. - 26.05. 2025 148€ 49€ (3)
3 Nächte 26.05. - 27.06. 2025 159€ 79€
5 Nächte (1) 27.06. - 07.09. 2025 196€ 116€
4 Nächte (1) 07.09. - 05.10.2025  159€ 79€ (3)
3 Nächte  05.10.- 03.11.2025  139€ 59€ (3)
3 Nächte 03.11.- 20.12.2025 129€ 49 €(3)
4 Nächte (4) 20.12. - 27.12.2025 159€ 79€
4 Nächte (4) 27.12. - 04.01.2026 196€ 116€

 Preise gelten für 2 Personen. Für eine weitere Person 10€/Nacht Zuschlag 

(1) Auf Nachfrage auch kürzerer Aufenthalt möglich .   (2) Die erste Nacht inkl. Endreinigung  (3)Sonderrabatt bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Wochen - Nachfragen! (4) Keine An- und Abreisen am 24.12, 31.12. und 01.01.

Beachten Sie die Sonderangebote!


Hier das "Kleingedruckte"

Kurtaxe (verbindlich)
Hauptsaison 3,90 € Nebensaison 2,90€ - Kinder bis 14 Jahre 50% billiger

Bettwäsche inkl. ( Handtücher - vor Ort mietbar oder mitbringen), alle Energiekosten, kostenloses Wlan in der Wohnung, Sky-TV (drei Programme kostenlos), 50% Rabatt auf die Nutzung der Minigolfanlage im Seepark, 25% Rabatt auf den Eintritt ins Freizeitbad "Ahoi" (direkt im Seepark), In der Nebensaison ist der Eintritt für 3 Stunden im Schwimmbad frei!kostenlose Nutzung der Busse und der Bäderbahn im Bereich Sellin, Baabe und Göhren. Kostenlose Nutzung des Schiffsverkehrs vom Hafen Sellin nach Lauterbach, 

Die Nutzun der Tiefgarage kostet pro Tag 7,50€ Ab 7 Nächten kostenlos!

Stornomöglichkeiten

  • Bei einem Rücktritt bis 100 Tage vor Reisebeginn beträgt die Reiserücktrittsgebühr 50 €.
  • Bei einem Rücktritt ab 99 Tage bis 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Übernachtungspreises.
  • Bei einem Rücktritt ab 60 Tage bis 21 Tage vor Reisebeginn 50% des Übernachtungspreises.
  • Bei einem Rücktritt ab 20 Tage vor Reisebeginn werden 90% des Übernachtungspreises fällig.
  • Sollte es zu einer Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn kommen, wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.
  • Gelingt es dem Vermieter nach Stornierung, dass Objekt anderweitig zu belegen, so beträgt seine Aufwandsentschädigung 70 €.
  • Wird das Objekt nicht an allen Tagen vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden.
  • Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.
  • Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraums sowie Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.
  • Alle Stornierungen haben in schriftlicher Form (per Briefzustellung oder per E-Mail) zu erfolgen.
  • Zur Vermeidung von Stornokosten wird eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Einnahmen aus anderweitiger Verwertung der stornierten Leistungen rwerden auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

I.Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Kunden
Ein Rücktrittsrecht oder eine Kündigung des Kunden besteht nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann , auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, sei es durch höhere Gewalt oder weil diese Leistung nur von einem fremdem Dritten erbracht werden kann, auf die der Vermieter ebenfalls keinen Einfluss hat. Dazu gehören z. Beispiel bestimmte Öffnungszeiten oder sonstige Vergünstigungen.

I.Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Kunden
Ein Rücktrittsrecht oder eine Kündigung des Kunden besteht nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann , auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, sei es durch höhere Gewalt oder weil diese Leistung nur von einem fremdem Dritten erbracht werden kann, auf die der Vermieter ebenfalls keinen Einfluss hat. Dazu gehören z. Beispiel bestimmte Öffnungszeiten oder sonstige Vergünstigungen.

II. Stornierung / Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist dazu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht insbesondere, wenn die Erfüllung des Vertrages wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder anderer nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstände unmöglich ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Vermieter vertragliche Leistungen angeboten hat die von fremden Dritten erbracht werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.

20210622_183821_1
Sellin auf Rügen - 2 Zimmer 3 Pers. max
HAMSo
Westerland Sylt - 1 Zimmer 2 Pers. max